Garantie für KMU: Wie viele Jahre Gewährleistung stehen Unternehmen bei Beschaffungen im Jahr 2026 zu?

KKV jótállás 2026

Es lohnt sich, die Rechte von Verbrauchern und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gleichermaßen zu prüfen, da jüngste Gesetzesänderungen KMU zunehmend in den geschützten Kreis einbeziehen. Als Rechtsanwalt betone ich, dass diese Rechte keine „Geschenke“ des Händlers, sondern gesetzliche Verpflichtungen sind.

Der Leitfaden zur effektiven Rechtsdurchsetzung:

1. Die obligatorische Gewährleistung (Gesetzliche Garantie) In Ungarn gilt für langlebige Konsumgüter (z. B. Mobiltelefone, Laptops, Kühlschränke) eine gestaffelte Gewährleistung. Die Dauer der Garantie hängt vom Kaufpreis ab:

  • Zwischen 10.000 – 100.000 HUF: 1 Jahr Gewährleistung.
  • Zwischen 100.001 – 250.000 HUF: 2 Jahre Gewährleistung.
  • Über 250.000 HUF: 3 Jahre Gewährleistung.

Dies gilt in jedem Fall, wenn das Produkt neu ist und in die oben genannten Preiskategorien fällt. In diesen Fällen muss der Händler beweisen, dass der Fehler erst nach dem Kauf durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.

2. Mängelhaftung (Sachmängelgewährleistung) Neben der obligatorischen Garantie besteht die Mängelhaftung, die für jedes Produkt gilt. Für Privatpersonen beträgt deren Dauer 2 Jahre. Wenn die obligatorische Garantie abgelaufen ist, wir uns aber noch innerhalb der zwei Jahre befinden, können wir immer noch reklamieren – in diesem Fall muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Ursache des Fehlers bereits zum Zeitpunkt des Kaufs im Produkt vorhanden war.


3. Die „Garantiefalle“: Die verlängerte Garantie
Man muss wissen: Wenn wir im Geschäft gegen Aufpreis eine „Extra-Garantie“ erwerben, handelt es sich rechtlich nicht um eine Gewährleistung, sondern um eine Versicherung.

  • Der Zeitpunkt: Händler behaupten oft, dass die Verlängerung ab dem Kaufdatum läuft. Das ist unlogisch! Wenn das Gesetz bereits 3 Jahre vorsieht (über 250.000 HUF), muss die gekaufte Verlängerung erst ab dem 4. Jahr beginnen.
  • Der Inhalt: Da dies ein Versicherungsvertrag ist, muss auf das Kleingedruckte geachtet werden (z. B. ob das Display abgedeckt ist, ob es einen Selbstbehalt gibt).

 

4. Wesentliche Neuerung: Schutz nun auch für KMU Lange Zeit wurden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stiefmütterlich behandelt: Wenn sie Geräte auf den Firmennamen kauften, verloren sie oft ihre Verbraucherrechte. Seit 2025 fallen sie jedoch unter eine günstigere Kategorie hinsichtlich des Gewährleistungsschutzes. Wer gilt als KMU? Hierzu gehören die überwiegende Mehrheit der Einzelunternehmer und Familien-Kfts:

  • Mikrounternehmen: < 10 Mitarbeiter, max. 2 Mio. EUR Umsatz.
  • Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeiter, max. 10 Mio. EUR Umsatz.
  • Mittleres Unternehmen: < 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. EUR Umsatz.

Gehört Ihr Unternehmen dazu, steht Ihnen seit 2025 bei Beschaffungen in bestimmten Fällen ein verbraucherähnlicher Schutz zu (insbesondere, wenn der Kauf nicht direkt mit der Hauptberufstätigkeit zusammenhangt).


5. Was ist zu tun?

  • Beleg: Es wird lediglich die Rechnung oder ein Bankbeleg benötigt; die Aufbewahrung des Kartons ist nicht obligatorisch.
  • Protokoll: Wenn der Händler mündlich ablehnt, bestehen Sie auf der Aufnahme eines Protokolls über die Verbraucherbeschwerde. Dies verpflichtet ihn zu einer schriftlichen, begründeten Antwort.
  • Schlichtungsstelle (Békéltető Testület): Nach aktueller Regelung können nun auch kleinere Unternehmen das Verfahren der Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen.

Versicherung: Bei einer verlängerten Garantie korrespondieren Sie nicht mit dem Geschäft, sondern direkt mit der Versicherung.

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